Inzwischen stellt sich heraus, dass die Grenzwerte auf denen das Fahrverbot basiert, unrealistisch sind. Feinstaubgrenzwerte liegen bei 30 ug/m³ und Stickoxidgrenzwerte bei 40 µg/m³ NO2/m³. Beispiele:
- Feinstaub kommt an U- und S-Bahnstationen in einem bis zu 10-Fach höheren Wert vor. Kommt jetzt ein U- und S-Bahnverbot?
- Sandkästen mit spielenden Kinder überschreiten Feinstaubgrenzwerte. Spielverbot?
- In jedem Büro oder zu Hause beim Putzen werden die Feinstaubgrenzwerte um ein Vielfaches überschritten. Kehrwochenverbot?
- Stickoxide – NO2 sind am Arbeitsplatz (Innenraum) 60 µg NO2x pro Kubikmeter Luft erlaubt.
- In Fabrikhallen sogar 950 µg NO2/m³ Luft erlaubt
- in den USA gelten 100 µg NO2/m³ Kubikmeter an der Straße. Alles darunter ist „beste Luftqualität“.
- Die Studie mit den angeblich 6.000 Tote durch Stickoxid in Deutschland wurde vom Max-Plank-Institut zur Unstudie des Jahres ernannt.
Wir wollen am Neckartor bessere Grenzwerte als ein Luftkurort!!!
Richtwerte LR 2 (Kurzzeitrichtwerte) für Kurorte mit erhöhten Anforderungen
NO2
Luftkurort – Verkehrszentrum 40 μg/m3
Stuttgart – Verkehrszentrum 40 μg/m3
Feinstaub PM 10
Luftkurort – Verkehrszentrum 45 μg/m3
Stuttgart – Verkehrszentrum 30 μg/m3
Noch nie war die Luft in unseren Städten besser als heute. Das sagt das Umweltbundesamt. In Stuttgart hat sich die Luft in den letzten 20 Jahren um 70% verbessert!!!
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